Ob an Kirchen, Autos oder Gebäuden. Die Zahl der Fälle von Vandalismus in NRW steigt stetig. Den Städten und Gemeinden entstehen dabei schnell Millionenschäden.

Ziel beim Einsatz von Security ist es, sinnloses, mutwilliges Beschädigen im öffentlichen Raum zu begrenzen und im Idealfall durch ihre Anwesenheit bereits präventiv zu wirken. Hierfür werden immer häufiger private Sicherheitsdienste engagiert.

Doch was dürfen Security-Mitarbeiter überhaupt, und was nicht?

Do’s

  • Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes haben grundsätzlich dieselben Rechte wie andere Bürger auch. Dazu zählen z.B. § 32 StGB (Notwehr), Nothilfe oder auch das sogenannte Hausrecht. Ausnahmen gibt es nur durch eine sogenannte „Beleihung mit hoheitlichen Rechten“, z.B. in Bereichen der Luftsicherheit, oder bei der Bewachung von Einrichtungen der Bundeswehr oder von Kernkraftwerken.

  • Wenn sie einen Täter auf frischer Tat ertappen, dürfen sie ihn so lange festhalten, bis die Polizei kommt, um die Personalien aufzunehmen und die Person eventuell festzunehmen.

  • Sollte der Täter weglaufen, dürften die Mitarbeiter ihm auch hinterherlaufen und ihn festsetzen. Ihr Verhalten muss dabei natürlich verhältnismäßig und angemessen sein.

  • Bevor jemand im Bewachungsgewerbe eingesetzt werden darf, muss er die notwendige Sachkunde nachgewiesen haben. Außerdem ist Zuverlässigkeit ein zentrales Kriterium. Daher gibt es eine Zuverlässigkeitsprüfung, sowie zusätzlich ein Deeskalationstraining.

Don’ts

  • Hier ist die Unterscheidung wichtig: Der Sicherheitsdienst ist nicht die Polizei. Täter einsperren oder Personalien aufnehmen, ist daher nicht erlaubt. Muss man eine Person in einer brenzligen Situation festhalten, wird immer auf die Polizei gewartet.

  • Aufgabe des Sicherheitsdienstes ist es, präventiv zu handeln. Es dürfen dementsprechend keine Waffen getragen werden. Deeskalation und Abschreckung sind hier die Stichworte. Oft reicht bereits die Anwesenheit von Sicherheitskräften, um Personen von einer unüberlegten „Schnapsidee“ abzuhalten.

Können wir Sie bei Ihrem individuellen Sicherheitskonzept unterstützen? Dann sprechen Sie uns gerne an!